BALM: Weniger Beanstandungen bei Gefahrgut-Kontrollen
(26/06) Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat im Jahr 2025 Gefahrgut-Lkw spürbar häufiger kontrolliert. Obwohl die Behörde den Druck erhöhte, sank die Zahl der Beanstandungen. Das zeigt, das Vorschriften besser eingehalten werden. Die Statistik verrät aber auch, worauf die Prüfer geachtet und welche Fehler sie besonders oft beahndet haben. Das BALM kontrollierte 11.379 Gefahrgut-Fahrzeuge, nachdem es im Vorjahr noch 9.595 Lkw waren. Die Behörde arbeitet mittlerweile effizienter, weil sie ihre Kontrolldienste zusammengelegt hat und moderne Sensoren einsetzt.
Erfreulicherweise sank die Fehlerquote von 17 auf 13,6 Prozent. Allerdings schnitten ausländische Fahrzeuge mit einer Quote von knapp 17 Prozent deutlich schlechter ab als deutsche Lastkraftwagen, bei denen die Prüfer nur in etwa 9 Prozent der Fälle Mängel entdeckten.
Die Behörden stellten insgesamt 3.029 Verstöße fest. Diese zeigen genau, worauf Betriebe bei Schulungen und vor der Abfahrt achten müssen: Am häufigsten fehlte oder schwächelte die Gefahrgut-Ausrüstung mit 494 Fällen. Hier waren oft Feuerlöscher abgelaufen oder die persönliche Schutzausrüstung unvollständig. Fast genauso oft bemängelten die Kontrolleure die Dokumente, nämlich 477 Mal. Häufig fehlten Beförderungspapiere gänzlich oder die Unfallmerkblätter waren veraltet. Auf Platz drei landete die Kennzeichnung mit 270 Verstößen, weil orangefarbene Tafeln oder Gefahrzettel fehlten, verdeckt oder falsch angebracht waren. Allgemeine Abweichungen von den Sonderregeln machten 110 Verstöße aus. Den Abschluss bildete die Ladungssicherung mit 95 Delikten, bei denen Gefahrgüter nicht formschlüssig geladen oder zu schwach verzurrt waren.
BAM stellt Tätigkeit als Benannte Stelle für TPED-Ventile ein
(26/05) Die BAM zieht sich zum 1. Juli 2028 als Benannte Stelle gemäß Richtlinie 2010/35/EU (TPED) für den Bereich Ventile zurück. Für Gefahrgutbeauftragte sind folgende Fristen und Übergangsregeln entscheidend:
Hinweis: Sollen diese nicht-akkreditierten Prüfungen für TPED-Zulassungen genutzt werden, muss die neue Benannte Stelle das Labor gemäß Abs. 1.8.6.3.3.1 RID/ADR vorab bewerten und überwachen.
Ladungssicherung Neues VDI 2700 Blatt 18 für Säcke und FIBC
(26/05) Der VDI hat die Richtlinienreihe zur Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen um das Blatt 18 (Stand April 2026) ergänzt. Diese neue Richtlinie schließt eine wichtige Lücke bei der
Sicherung von Schüttgütern in flexiblen Verpackungen (z. B. Säcke oder Big Bags/FIBC) und ersetzt den Entwurf von 2024.
Die Besonderheit für die Praxis: Das Blatt 18 berücksichtigt erstmals umfassend das spezifische physikalische Verhalten dieser nicht-starren Ladeeinheiten. Im Fokus stehen dabei:
Nach über zehnjähriger Erarbeitung bietet dieses Blatt nun eine rechtssichere Grundlage für die Transportüberwachung von geschütteten Gefahrstoffen in flexiblen Gebinden.
Außerdem wurden einige vorhandene Blätter der Richtlinienreihe VDI 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ nach Prüfung bestätigt:
Auf einen Blick: Neues im Gefahrstoffrecht
(26/04) Im ersten Quartal 2026 gab es einige Änderungen im Gefahrstoffrecht: Jetzt kommen die umfangreichen Neuerungen in der Praxis an, die der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) im November letzten Jahres beschlossen hat. Behalten Sie den Überblick über diese und weitere Veränderungen in Deutschland und Europa mit dem eska-chemblog, der quartalsweise erscheint.
Hier finden Sie eine Leseprobe aus dem aktuellen eska-Chemblog. Bei Interesse an einem regelmäßigen Bezug der kompletten kostenpflichtigen Ausgabe wenden Sie sich bitte per Mail an [email protected].
Deutscher Gefahrgut-Preis 2026 für Dr. Anita Schmidt
(26/03) Dr. Anita Schmidt, Leiterin des BAM-Fachbereichs „Sicherheit von Gefahrgutverpackungen und Batterien“, wurde mit dem Deutschen Gefahrgut-Preis 2026 ausgezeichnet. Die Jury würdigte ihr Engagement bei der Fortentwicklung internationaler Vorschriften für Gefahrgutverpackungen sowie der Sicherheit von (Lithium-)Batterien. Sie ist maßgeblich an der Weiterentwicklung der UN-Prüfvorschriften (38.3-Test) sowie der BAM-Gefahrgutregel 024 zur Beförderung defekter Batterien beteiligt. Seit 1991 verleiht eine Fachjury im Auftrag der Zeitschrift "gefährliche ladung" den Deutschen Gefahrgut-Preis an eine Persönlichkeit aus der Gefahrgut-Branche, die sich in außergewöhnlichem Maße für die Sicherheit bei Gefahrguttransporten engagiert.
Neue Leitfäden für sicheren Umgang mit E-Autos nach Unfällen
(26/02) Mit der Zunahme von Elektrofahrzeugen wächst auch der Bedarf an klaren Sicherheitsstandards nach Unfällen. Um Einsatz- und Bergungskräfte optimal vorzubereiten, haben die DGUV und der VDA nun neue Leitfäden veröffentlicht.
Die überarbeitete DGUV Information 205-022 unterstützt Feuerwehren mit konkreten Anleitungen zur Brandbekämpfung und Personenrettung an Hochvoltspeichern, ergänzt durch eine praktische Taschenkarte für den Einsatz.
Parallel dazu hat der VDA mit über 20 Partnern eine branchenübergreifende Handlungsempfehlung für das Bergen, Abschleppen und die sichere Zwischenlagerung von Elektro- und Hybridfahrzeugen erstellt.
Beide Dokumente bündeln aktuelles Fachwissen aus Forschung und Praxis, um einheitliche Sicherheitsstandards für die gesamte Rettungs- und Bergungskette zu etablieren und stehen auf den Portalen von DGUV und VDA kostenlos zum Download bereit.
Erleichterungen bei Transporten zu Entsorgung oder Recycling
(26/01) Bis Jahresende 2025 galt eine Duldungsregelung zur Verwendung von Kunststofffässern bei der Beförderung von Lithiumbatterien und Natrium-Ionen-Batterien zur Entsorgung oder zum Recycling.
Mit einer aktuellen Regelung vom November 2025 gelten auch weiterhin erleichterte Bedingungen für UN 3090, 3091, 3480, 3481, 3551 und 3552.
Die Duldungsregelung wurde im VkBl. 2025 S. 678 veröffentlicht und gilt bis 31. Dezember 2027.
Aktuelle Termine: Schulungen im "Haus der Technik"
(26/01) Auch in den kommenden Monaten geben die eska-Gefahrstoff-Experten Joachim Boenisch, Christoph Henke und Tom Gronwald bei Veranstaltungen im "Haus der Technik" in Essen ihr Wissen weiter. Hier sind die Termine auf einen Blick. Die Links führen direkt zu Haus der Technik, wo Sie alle Detail-Infos und Anmelde-Möglichkeiten finden.
Fachkunde zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
24.03. - 26.03.2026
13.10. - 16.10.2026
Auffrischung Sicherheitsdatenblätter
26.11. - 27.11.2026
Fachkunde Sicherheitsdatenblatt
17. 03.2026 - 19. 03. 2026
13.10.2026 - 15. 10 2026
REACH-Zulassung für vier weitere Stoffe empfohlen
(25/12) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) will vier weitere Stoffe in die Zulassungsliste gemäß REACH-Verordnung ((EG) Nr. 1907/2006)aufnehmen. Danach müssen Unternehmen eine Zulassung beantragen, wenn sie die Stoffe weiterhin verwenden möchten. Betroffen sind
Die Entscheidung liegt noch bei der Europäischen Kommission.
IATA-Ausblick auf Änderungen 2026
(25/11) Die International Air Transport Association (IATA) hat in kurzer Form einen Überblick über wichtige Änderungen in den Gefahrgutvorschriften für den Luftverkehr veröffentlicht. Die 67. Ausgabe der IATA-Dangerous Goods Regulations (DGR) tritt zum 1. Januar ohne Übergangszeit in Kraft.
Darin gibt es u.a. Anpassungen im Verzeichnis der gefährlichen Güter. Sie beinhalten die folgenden beiden Einträge und die Ergänzung “Hybrid” in Normaldruck. Diese neuen Einträge sind zusätzlich
und kein Ersatz für die bestehenden Einträge in Fettdruck für UN 3166 Fahrzeuge:
• UN 3166 Fahrzeug mit Antrieb durch entzündbare Flüssigkeit, Hybrid; und,
• UN 3166 Fahrzeug mit Antrieb durch entzündbares Gas, Hybrid.
Versender, Spediteure und Bodenabfertigungsdienstleister werden gebeten, diese Eintragungen zu verwenden, damit die Luftfahrtunternehmen die Risiken beim Transport dieser Hybridfahrzeuge besser
einschätzen und bewältigen können.
Hier finden Sie das Dokument in ein deutscher Sprache.
RID-Fehlerverzeichnis veröffentlicht
(25/11) Mit dem Dokument NOT-RID-25017 hat die Zwischenstaatliche Organisation für den Eisenbahnverkehr (OTIF) Fehler im RID 2025 korrigiert. Es handelt sich dabei größtenteils um redaktionelle Änderungen. Hier finden Sie auf einen Blick alle Korrekturen.
eska auf der A + A
(25/10) Vom 4. - 7. November findet in Düsseldorf die A + A statt, die internationale Fachmesse und der Kongress für sichere und gesunde Arbeit. Das eska-Team ist vor Ort und freut sich auf einen lebhaften Austausch an unserem Stand im Kongress-Bereich.
Joachim Boenisch präsentiert den Vortrag „Und es geht doch!“ im Kongressprogramm „40 Jahre Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kleinstbetrieben“. Die Veranstaltung findet am 04.11.2025 in der Halle1, 1. Etage, Raum 14 statt.
Kommen Sie vorbei - hier finden Sie das komplette Programm.
Bilanz einer Großkontrolle: So sieht's aus auf Hamburgs Straßen
(25/10) Ende September schaute die Wasserschutzpolizei (WSP 5) in Hamburg genaue hin. Mit über einhundert Einsatzkräften startete sie am 23.09.2025 spezifische Kontrollen mit den Schwerpunkten
"Gefahrgut-, Abfall-, Schwerlast- und Containerverkehr". Sie überprüften bei mobilen und stationären Kontrollen insgesamt 138 Fahrzeuge und 140 Personen.
Von den überprüften 138 Fahrzeugen waren 41 mit Gefahrgütern und 14 mit Abfällen beladen. Bei 10 von ihnen sprachen die Polizistinnen und Polizisten ein Weiterfahrverbot aus.
Im Ergebnis leiteten die Einsatzkräfte vier Strafverfahren ein (2 x Fahren ohne Fahrerlaubnis, 1 x Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel, 1 x Verdacht des illegalen Aufenthalts) und
nahmen Sicherheitsleistungen in einer Gesamthöhe von über 3.000 Euro.
Weiterhin leiteten die Polizeikräfte 14 Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Mängeln bei der Ladungssicherung oder der Missachtung des Verbots der Durchfahrt des Elbtunnels bei der
Gefahrgut-Beförderung ein. Darüber hinaus stellten die Kontrollteams abfallrechtliche Verstöße sowie Verstöße gegen die Sozialvorschriften fest und leiteten insgesamt 27
Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Im Bereich der Hafenanlagen kontrollierten die Beamtinnen und Beamten 54 Container zur Einhaltung gefahrgutrechtlicher Vorschriften. 50 dieser Container wurden wegen schlechter Ladungssicherung
für die weitere Beförderung gesperrt.
Im Kontrollzeitraum stellten die Einsatzkräfte zudem zehn Mängelmeldungen aufgrund technischer Mängel oder nicht mitgeführter Dokumente aus.
Vier Fahrzeuge fielen besonders auf:
Bei den Kontrollen wurden die Hamburger Polizistinnen und Polizisten von Gefahrgutspezialisten der Polizeien aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen unterstützt. Außerdem waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Behörden beteiligt, u.a. des Zolls und des Bundesamts für Logistik und Mobilität. Der Kontrolltag bot damit auch Gelegenheit zum fachlichen Austausch zwischen den beteiligten Organisationen.
Meilenstein im PFAS-Beschränkungsverfahren
(25/09) Mehr als 5.600 Kommentare zu den Dossiers für Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind bei der ECHA eingegangen. Behörden von fünf Ländern (Deutschland, Niederlande,
Norwegen, Dänemark und Schweden) hatten die Dossiers eingereicht und haben seit dem Ende der sechsmonatigen Konsultationsphase im September 2023 diese Komentare sorgfältig auf relevante
Informationen geprüft. Darunter waren z.B. fundierte Nachweise zu Bedenken hinsichtlich der Gesundheit und der Umwelt, Verwendungen, Mengen, Emissionen, Alternativen und wirtschaftlichen
Auswirkungen. Relevante Informationen wurden in das Hintergrunddokument aufgenommen, das
nun der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vorgelegt und auf deren Website veröffentlicht wurde.
Darüber hinaus wurden acht Sektoren in dasDokument aufgenommen, die im ursprünglichen Bericht nicht oder nur teilweise innerhalb anderer Sektoren adressiert wurden. Dabei handelt es sich
drucktechnische Anwendungen, Dichtungsanwendungen, Maschinenanwendungen, sonstige medizinische Anwendungen (außerhalb des Anwendungsbereichs von Arzneimittelwirkstoffen und Medizinprodukten),
Sprengstoffe, militärische Anwendungen, technische Textilien und breitere industrielle Verwendungen (z. B. Lösungsmittel und Katalysatoren, die in industriellen Umgebungen verwendet
werden).
Die ECHA wird der Europäischen Kommission weitere Stellungnahmen übermitteln, und diese wird nach Konsultation der EU-Mitgliedstaaten endgültig über die Beschränkung entscheiden. Weitere
Informationen zum Zeitplan und zum Verfahren werden auf der Webseite der ECHA veröffentlicht.
Änderungen in TRGS 900 und 906
(25/08) Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 900 und 906 wurden in den letzten Wochen auf den neuesten Stand gebracht (GMBl 2025 S. 403).
Jetzt veröffentlicht: RSEB 2025
(25/07) Am 19. Juni 2025 hat das Bundesverkehrsministerium (BMV) die neuen Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) – RSEB – im Verkehrsblatt veröffentlicht (VkBl. 2025 S. 342 und Sonderdruck B 2207). Das BMV hat die Richtlinien in Zusammenarbeit mit den zuständigen obersten Landesbehörden erarbeitet. Die Länder führen die RSEB als allgemeine Verwaltungsvorschrift ein. Damit soll eine einheitliche Umsetzung der Gefahrgut-Vorschriften für die Binnenverkehrsträger gewährleistet werden.
Erste Anpassungen für den Luftverkehr
(25/07) Für die hat 66. Ausgabe der IATA-DGR liegt bereits das 1. Addendum vor, das rückwirkend ab 1. Januar 2025 gilt. Ein erheblicher Teil der Anpassungen regelt die Beförderung von Lithiumbatterien und Natrium-Ionen-Batterien. Außerdem gibt es Regelungen zur Beförderung von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb sowie die Forderung nach einer 24-Stunden-Notfalltelefonnummer.
Im Verzeichnis der gefährlichen Güter in Abschn. 4.2 werden Einträge für UN 1835 und UN 3423 aus den IATA-DGR 2024 gemäß Sonderbestimmung A234 eingefügt bzw. geändert. Weitere Änderungen in diesem Verzeichnis betreffen die UN-Nummern 3171, 3292, 3551 und 3552.
Die Regelungen liegen in Chinesisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Japanisch, Russisch und Spanisch vor.
Gefahrgutverordnungen jetzt beschlossen
(25/06) Am 13. Juni 2025 hat der Bundesrat auf seiner 1055. Sitzung der 15. Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (GGÄndV) zugestimmt. Damit wurden die Änderungen von ADR/RID/ADN 2025 in nationales Recht übernommen. Betroffen sind Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV), Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV), Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) und Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV). Einige Änderungen in GGVSEB und GGKostV werden zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Link zur 15. GGÄndV: Bundesrats-Drucksache 193/25
Lithium-Altbatterien jetzt mit eigenem Abfallschlüssel
(25/06) Bei den Verfahren zur Herstellung und zum Recycling für Batterien hat sich in den letzten Jahren viel getan. Das betrifft besonders Lithium-, Natrium- und Nickelbatterien. Die EU hat darauf mit der Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien reagiert. Nun sind Aktualisierungen auch für das Abfallverzeichnis im Anh. der Entscheidung 2000/532/EG vorgesehen. Danach sind Lithium-Altbatterien künftig gefährlicher Abfall mit den eigenen Abfallschlüsseln 16 06 07* bzw. 20 01 43*. Geregelt ist das im Delegierten Beschluss (EU) (ABl. L, 2025/934, 20.5.2025), der ab 9. November 2026 gilt. Deutschland wird dazu voraussichtlich die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) anpassen.
Gefahrgut-Verordnungen: Änderungen in Sicht
(25/05) Neue Regierung, neuer Name: Aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) wird nach mehreren Stationen wieder das Bundesministerium für Verkehr (BMV). Neuer Bundesminister
für Verkehr ist Patrick Schnieder. Noch vor dieser Änderung hatte das BMVD am 30. April die "Fünfzehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen" vorgelegt. Sie soll fünf
Verordnungen an den aktuellen Stand des Gefahrgutrechts anpassen, und zwar die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV), die
Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV), die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) und die Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV). Der Entwurf wird nun vor allem im Verkehrsausschuss beraten und
die Verordnung könnte dann voraussichtlich bei der Plenarsitzung des Bundesrats am 13. Juni 2025 verabschiedet werden.
Der Entwurf wurde in der Bundesrats-Drucksache 193/25
veröffentlicht.
Elektronische Abfälle stärker reguliert
(25/04) Für das Verbringen von Elektroschrott in OECD-Drittstaaten ist eine schriftliche
Notifizierung und Zustimmung erforderlich. In Nicht-OECD-Drittstaaten dürfen solche Abfälle nicht transportiert werden.
Das hat die Europäischen Kommission festgelegt und damit Änderungen im "Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung"
übernommen, Das Baseler Übereinkommen reguliert u.a. den Handel mit Elektroschrott. 192 Vertragsparteien haben es unterzeichnet, darunter auch die EU als eigenständiger Vertragspartner.
Multilaterale Vereinbarungen geändert
(25/04)Deutschland hat eine neue M361 zur "Beförderung gefährlicher Güter in gebrauchten Gegenständen, Maschinen oder Geräten" vorgeschlagen. Danach müssten die Vorschriften des ADR nicht auf gebrauchte Gegenstände, Maschinen oder Geräte angewendet werden, die im Inneren mit gefährlichen Gütern (ausgenommen Klasse 1 und 7) verunreinigt sein können. Die Regelung soll gelten, wenn die gebrauchten Gegenstände, Maschinen oder Geräte zur Reparatur, Inspektion, Wartung, Entsorgung oder Wiederverwertung befördert werden. Unter bestimmten Bedingungen erleichtert sie auch Beförderungen innerhalb Deutschlands. Im März hat sich Österreich angeschlossen.
Im 1. Quartal 2025 haben sich außerdem mehrere Staaten bestehenden Vereinbarungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR angeschlossen.
Portugal hat folgende Mulitlaterale Vereinbarungen gezeichnet:
Ungarn hat sich der M359 angeschlossen. Sie regelt Ausnahmen für die Kennzeichnung von Flaschen, die keine UN-Flaschen sind und in denen Acetylen, gelöst der UN-Nummer 1001 oder Acetylen, lösungsmittelfrei der UN-Nummer 3374 befördert wird. Die M359 wurde bisher gezeichnet von Deutschland, Frankreich, Italien, San Marino und dem Vereinigten Königreich.
Dänemark hat die M360 gezeichnet. Sie betrifft das 15-Jahres-Intervall zwischen Inspektionen von LPG-Flaschen gemäß EN 14140 und wurde bisher gezeichnet von San Marino und Spanien.
Bis 18.03.: Stellungnahmen zu Lkw-Kontrollen möglich
(25/03) Die Richtlinie (EU) 2022/1999 soll aktualisiert werden. Sie legt fest, was bei der Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße geprüft wird. Eine Prüfliste für die Kontrollen und
eine Auflistung der Verstöße in drei Gefahrenkategorien sollen dafür sorgen, dass EU-weit überall die gleichen Maßstäbe angelegt werden.
Die EU-Kommission hat die Entwürfe für die dafür geplante Delegierte Richtlinie und ihre Anhänge veröffentlicht. Die Dokumente können auf dieser Website noch bis zum 18.
März 2025 kommentiert werden.
Fragen für Gb-Prüfung aktualisiert
(25/02) Gefahrgutbeauftragte dürfen ihre Arbeit erst aufnehmen, wenn sie an einer Schulung nach § 5 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) teilgenommen und erfolgreich eine Prüfung nach § 6 Absatz 1 GbV absolviert haben. Der Schulungsnachweis gilt dann fünf Jahre und kann jeweils um weitere fünf Jahre verlängert werden, wenn der Betroffene eine Prüfung nach § 6 Absatz 4 mit Erfolg abgelegt hat.
Die Prüfungsaufgaben werden einem Fragenfundus entnommen, den die DIHK zusammenstellt. Jetzt hat die DIHK diese über 1.200 Prüfungsfragen an den neuen Vorschriftenjahrgang angepasst.
Vorschriftenjahrgang 2025 in europäisches Recht übernommen
(25/02) Für die Praktiker nicht überraschend, juristisch aber wichtig: Die Europäische Kommission hat der Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland aktualisiert. Die Anhänge verweisen jetzt auf ADR, RID bzw. ADN 2025. Dazu wurde eine Delegierte Richtlinie (EU) 2025/149 erlassen, die am 13. Februar 2025 in Kraft tritt und jetzt im Amtsblatt veröffentlicht wurde (ABl. L, 2025/149, 24.1.2025). Jetzt sind die Mitgliedstaaten am Zug. Sie müssen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft setzen.
OTIF veröffentlicht RID 2025
(24/11) Am 1. Januar 2025 tritt die neue Version des RID mit einer sechsmonatigen Übergangsfrist in Kraft. Jetzt hat die Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) die Gefahrgutvorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf der Schiene in in Deutsch, Englisch und Französisch zum Download zur Verfügung gestellt. Dem RID haben sich 45 Staaten in Europa, Asien und Nordafrika angeschlossen.
Keine Aktualisierungen mehr für RESY
(24/10) Die Behörde für Umwelt und Energie Hamburg informiert darüber, dass bereits seit dem Update Juli/August 2024 die Gefahrstoffdatenbank RESY (Rufbereitschaft- und Ersteinsatzinformationssystem) nicht mehr aktualisiert wird. Die Informationen der Datenbank stehen den Anwendern weiter zu Verfügung. Das sind Daten zu ca. 4.600 Gefahrstoffen/-gütern mit über 80.000 Synonymen.
Die Gefahrstoffdatenbank dient vor allem als Ersteinsatz-Informationssystem Unfällen mit Gefahrstoffen/-gütern, speziell vor dem Erfahrungshintergrund des Hamburger Hafens. RESY wurde ursprünglich für den Küstenbereich der deutschen Nord- und Ostsee entwickelt, einschließlich des Nord-Ostseekanals und der Häfen Bremen und Hamburg. Die Praxis hat gezeigt, dass die Einsatzmöglichkeiten der Gefahrstoffdatenbank RESY darüber hinausgehen.
Als Alternative für Behörden empfiehlt sich die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA). Sie ist Teil des Informationssystems Chemikalien des Bundes und der Länder (ChemInfo). Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und einiger Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei oder andere Einsatzkräfte.
Neuerungen bei den TRGS
(24/10) In den vergangenen Wochen wurden gleich drei Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) neu gefasst.
Neue Vorgaben zur Lasi vor allem für Transport von E-Autos
(24/09) Am 1. September ist die Richtlinie VDI 2700 in neuer Fassung in Kraft getreten, ohne Übergangsfrist. Die Änderungen in den Vorgaben des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) zur Ladungssicherung betreffen vor allem Fahrzeugtransporte. Anlass für die Überarbeitung war die Tatsache, dass Pkw mit Elektroantrieben deutlich schwerer sind als herkömmliche Verbrennerfahrzeuge. Laut VDI haben die Ingenieure haben deshalb überprüft, welche Belastungen die höhere Masse zusätzlich auf Transportmittel und Sicherungssysteme ausübt. Diese Aktualisierung der Richtlinien schließt mit detaillierten technischen Vorgaben vorhandene Lücken und stellt den neuen Stand der Technik dar.
Auf einen Blick: Änderungen im ADR 2025
(24/09) Das Bundesverkehrsministerium (BMVD) hat auf seiner Website die Änderungen des ADR 2025 in deutscher Sprache veröffentlicht (Stand: 1. August 2024).
Die über 100-seitige PDF-Datei können Sie hier herunterladen: Änderungen im ADR 2025
DATENSICHERHEITSUNFALLBLÄTTER KÖNNEN WIR NICHT. DEN REST SCHON!
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