Save the Date: Schulungen im "Haus der Technik"
(24/12) Auch im kommenden Jahr geben die eska-Gefahrstoff-Experten Joachim Boenisch und Christoph Henke bei Veranstaltungen im "Haus der Technik" in Essen ihr Wissen weiter. Hier sind die Termine auf einen Blick. Die Links führen direkt zu Haus der Technik, wo Sie alle Detail-Infos und Anmelde-Möglichkeiten finden.
Fachkunde Sicherheitsdatenblatt
OTIF veröffentlicht RID 2025
(24/11) Am 1. Januar 2025 tritt die neue Version des RID mit einer sechsmonatigen Übergangsfrist in Kraft. Jetzt hat die Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) die Gefahrgutvorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf der Schiene in in Deutsch, Englisch und Französisch zum Download zur Verfügung gestellt. Dem RID haben sich 45 Staaten in Europa, Asien und Nordafrika angeschlossen.
Keine Aktualisierungen mehr für RESY
(24/10) Die Behörde für Umwelt und Energie Hamburg informiert darüber, dass bereits seit dem Update Juli/August 2024 die Gefahrstoffdatenbank RESY (Rufbereitschaft- und Ersteinsatzinformationssystem) nicht mehr aktualisiert wird. Die Informationen der Datenbank stehen den Anwendern weiter zu Verfügung. Das sind Daten zu ca. 4.600 Gefahrstoffen/-gütern mit über 80.000 Synonymen.
Die Gefahrstoffdatenbank dient vor allem als Ersteinsatz-Informationssystem Unfällen mit Gefahrstoffen/-gütern, speziell vor dem Erfahrungshintergrund des Hamburger Hafens. RESY wurde ursprünglich für den Küstenbereich der deutschen Nord- und Ostsee entwickelt, einschließlich des Nord-Ostseekanals und der Häfen Bremen und Hamburg. Die Praxis hat gezeigt, dass die Einsatzmöglichkeiten der Gefahrstoffdatenbank RESY darüber hinausgehen.
Als Alternative für Behörden empfiehlt sich die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA). Sie ist Teil des Informationssystems Chemikalien des Bundes und der Länder (ChemInfo). Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und einiger Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei oder andere Einsatzkräfte.
Neuerungen bei den TRGS
(24/10) In den vergangenen Wochen wurden gleich drei Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) neu gefasst.
Neue Vorgaben zur Lasi vor allem für Transport von E-Autos
(24/09) Am 1. September ist die Richtlinie VDI 2700 in neuer Fassung in Kraft getreten, ohne Übergangsfrist. Die Änderungen in den Vorgaben des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) zur Ladungssicherung betreffen vor allem Fahrzeugtransporte. Anlass für die Überarbeitung war die Tatsache, dass Pkw mit Elektroantrieben deutlich schwerer sind als herkömmliche Verbrennerfahrzeuge. Laut VDI haben die Ingenieure haben deshalb überprüft, welche Belastungen die höhere Masse zusätzlich auf Transportmittel und Sicherungssysteme ausübt. Diese Aktualisierung der Richtlinien schließt mit detaillierten technischen Vorgaben vorhandene Lücken und stellt den neuen Stand der Technik dar.
Auf einen Blick: Änderungen im ADR 2025
(24/09) Das Bundesverkehrsministerium (BMVD) hat auf seiner Website die Änderungen des ADR 2025 in deutscher Sprache veröffentlicht (Stand: 1. August 2024).
Die über 100-seitige PDF-Datei können Sie hier herunterladen: Änderungen im ADR 2025
Mehr Straßenkontrollen 2023
(24/08) Über 8.100 Gefahrgut-Fahrzeuge hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)2023 kontrolliert. Das waren über 600 mehr als noch 2022. Dabei stieg nicht nur die absolute Zahl der Beanstandungen - insgesamt 2.607 Verstöße an 1.392 beanstandeten Fahrzeugen. Auch der prozentuale Anteil wuchs von 14 Prozent (2022) auf 17 Prozent (2023).
Das waren die häufigsten Verstöße:
Die Konsequenz waren 2.323 Kontrollberichte und 223 Verwarnungen.
Mängel entdeckten die Kontrolleure bei rund 13 Prozent der gebietsansässigen und rund 20 Prozent der gebietsfremden Fahrzeuge.
Ausblick: Änderungen für ADR 2025 veröffentlicht
(24/08) Gefahrgut-Profis wissen: Die nächste Runde der Vorschriften-Änderungen rückt immer näher. Wer sich jetzt schon einarbeiten will, hat die Chance mit diesen drei Dokumenten, die von der WP.15 veröffentlicht wurden. Hier hat das zuständige Gremium der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) in englischer Sprache die Änderungen für das ADR 2025 zusammengetragen:
Rezertifizierung erfolgreich bestanden
(24/07) Der Fokus unseres Unternehmens liegt auf der Zufriedenheit unserer Kunden und der hohen Qualität unserer Dienstleistung. Um diesem Qualitätsanspruch gerecht zu werden, lassen wir unser Unternehmen regelmäßig im Rahmen der ISO-9001 überwachen. Die neuen Zertifikate finden Sie hier.
Kritisch-defekte Lithiumbatterien sicher transportieren
(24/07) Mit der Gefahrgutregel (GGR) 024 beschreibt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) die „Verfahren zur Erfüllung der zusätzlichen Prüfanforderungen für den Transport kritisch-defekter Lithiumbatterien“. Jetzt wurden die GGR 024 und ihre Anhänge 1 bis 6 überarbeitet.
Beschädigte Lithiumbatterien, die bei Transporten gefährlich reagieren können, werden als kritisch-defekt bezeichnet. Sie werden den UN-Nummern 3090, 3091, 3480 bzw. 3481 zugeordnet und können nach Sondervorschrift 376 ADR befördert werden. Die Multilaterale Vereinbarung M354 erlaubt es, die Vorgaben auch für Natriumionenbatterien (UN 3551 und 3552) anzuwenden.
Hier finden Sie den kompletten Text der GGR 024 und ihrer Anhänge.
Hier sind die Änderungen gegenüber der alten Fassung aufgelistet.
Hamburg: KI spürt nicht deklariertes Gefahrgut auf
(24/06) Die Wasserschutzpolizei Hamburg hat ein digitales Modell eingeführt, mit dem sich undeklariertes Gefahrgut mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) systematisch aufspüren lässt. Damit setzt die verantwortliche Behörde einen Meilenstein für mehr Sicherheit im Hamburger Hafen. Eine Analyse zeigte 2021, dass mit intelligenten Verfahren, vor allem KI, die Suche nach undeklarierten Gefahrgütern erheblich besser und effizienter laufen könnte. Ein mit dem InnoTecHH-Fonds gefördertes Projekt startete im Januar 2023 und wurde Ende April 2024 in den Regelbetrieb überführt. Die technische Umsetzung übernahm das IT-Softwarehaus Dakosy.
Bis Ende 2023 wurden die Importdaten, bis Ende April 2024 die Exportdaten aus dem Port Community System (PCS) von Dakosy in das digitale Gefahrgutinformationssystem (GEGIS) der Wasserschutzpolizei integriert und mit einer KI trainiert. „Dabei wurden die Sendungen mit einem Wahrscheinlichkeitsfaktor für undeklariertes Gefahrgut markiert und von uns überprüft“, erklärt Lutz Dreyer, Referatsleiter bei der Wasserschutzpolizei WSP 52, Zentralstelle Gefahrgutüberwachung. Thilo Buchheister, der das Projekt für DAKOSY leitet, ergänzt: „Wir setzen ein Deep-Learning-Modell für die automatisierten, regelmäßigen Trainingsverfahren ein und können damit auch neue Aspekte, beispielsweise hinzukommende Warenbeschreibungen, in die Analyse einbeziehen.“
Die neue Anwendung entwickelt über Algorithmen Empfehlungen für Im- und Export-Container, die kontrolliert werden sollten. Anhand dieser KI-Vorschläge überprüft die Wasserschutzpolizei gezielt diese Ladungseinheiten.
Das schafft eine neue Qualität bei der Gefahrgut-Transparenz. Das Projektziel sieht Dreyer als erreicht an: „Wir verfügen über ein kontinuierlich lernendes KI-System in unserem GEGIS. Im Ergebnis erhalten wir gute Vorschlagslisten, nach denen wir effizient und zeitsparend undeklariertes Gefahrgut aufspüren können. Mit Hilfe der automatisierten Trainingsläufe wird unsere Datenbasis kontinuierlich und aktuell erweitert.“
Arbeitswelt 2024: Mehr Erwerbstätige, weniger Unfälle
(24/05) Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland ist weiter gestiegen. Im Jahr 2022 waren 42,6 Millionen Menschen erwerbstätig. Die große Mehrheit von ihnen (91 Prozent) arbeitete in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Der Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung lag bei 51 Prozent.
Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter sank auf 19,0 und die der Wegeunfälle je 1.000 gewichtete Versicherungsverhältnisse auf 3,14.
Diese und weitere Zahlen veröffentlicht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in ihrer Broschüre "Arbeitswelt im Wandel - Ausgabe 2024". Auf 88 Seiten sind aktuelle Trends der Arbeitswelt zusammengefasst und anhand anschaulicher Grafiken dargestellt.
Die aktuelle Ausgabe untersucht auch das Thema "Arbeitsbedingungen in geschlechtersegregierten und -integrierten Berufen". Hier zeigt sich: Vor allem bei den körperlichen und psychischen Arbeitsanforderungen gibt es Unterschiede zwischen Frauen und Männern und innerhalb der für sie "typischen" Berufe. Geringe Unterschiede zeigen sich bei der sozialen Unterstützung, wie dem Gefühl der Gemeinschaft und die Zusammenarbeit und Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen. Dagegen werden Lob und Anerkennung durch Vorgesetzte seltener erlebt.
Die "Arbeitswelt im Wandel" informiert außerdem u.a. über Arbeitsbedingungen in der Basisarbeit, Arbeitszeiten und der Arbeitsunfähigkeit. Die handliche Broschüre stellt das Rentenzugangsalter dar und präsentiert dem Leser außerdem den Ablauf einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung sowie Daten dazu.
Hier finden Sie die komplette Broschüre Arbeitswelt im Wandel – Ausgabe 2024.
RID 2025: Jetzt schon für Asbest auf der Schiene anwenden
(24/04) Mit der neuen Multilaterale Sondervereinbarung RID 1/2024 können jetzt schon Abfälle in loser Schüttung, die mit freiem Asbest kontaminiert sind, nach den Vorgaben des RID 2025 befördert werden.
Die Initiative für diese Regelung für die UN-Nummern 2212 und 2590 kam von Frankreich, Deutschland hat sich angeschlossen. Frankreich hat eine entsprechende Regelung auch für den Straßenverkehr (M356)auf den Weg gebracht
Den Text der Vereinbarung in deutscher Sprache finden Sie hier.
Gefahrstoffe: Änderungen bei Technischen Regeln
(24/04) Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 751 „Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen” (gleichlautend TRBS 3151) wurde in neuer Fassung veröffentlicht (GMBl 2024, S. 242). Die Änderungen und Ergänzungen wurden von den Ausschüssen für Betriebssicherheit (ABS) und für Gefahrstoffe (AGS) erarbeitet.
Dabei standen die Anforderungen zur Lagerung und Abgabe von flüssigem Wasserstoff und Kryodruck-Wasserstoff im Fokus, ebenso wie Anforderungen an die Lagerung von Wasserstoff (gasförmig – GH2, flüssig – LH2, Kryodruck – CcH2) in ortsfesten Tanks mit mehr als 3 t. Zusätzlich wurden redaktionelle und einige fachliche Korrekturen eingearbeitet.
Berichtigungen gibt es bei der TRGS 509 „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" (GMBl 2024 S. 242).
Defekte Li-Batterien sicher transportieren
(24/03) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat in Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium die Gefahrgut Regel BAM-GGR 024 veröffentlicht, die ab 1. März 2024 gilt.
Die Regel beschreibt die zusätzlichen Prüfanforderungen für den Transport beschädigter oder defekter Zellen und Batterien der UN-Nummern 3090, 3091, 3480 und 3481. Sie neigen selbst unter normalen Beförderungsbedingungen zu
einer schnellen Zerlegung, gefährlichen Reaktion, Flammbildung, gefährlichen Wärmeentwicklung oder können giftige, ätzende oder entzündbare Gase oder Dämpfe ausstoßen.
Diese Regel kann im Rahmen der Multilateralen Vereinbarung M 307 auch für Natriumionenbatterien der UN Nummern 3551 und 3552 angewendet werden.
Auf einen Blick: Änderungen im ADR 2025
(24/03) Die Vorbereitungen für die nächste Aktualisierung des ADR laufen seit Monaten in der UNECE-Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (WP.15) auf Hochtouren. Jetzt liegt eine Übersicht der voraussichtlichen Änderungen für 2025 vor, die fast alle Kapitel des ADR betreffen. Unter anderem wächst die Liste der UN-Nummern in Tabelle A in Kap. 3.2 um zehn neue Einträge, 0514 sowie 3551 bis 3560. Hier finden Sie auf 43 Seiten in englischer Sprache die Übersicht aller derzeit geplanten Änderungen.
VCI fordert mehr Gleisanschlüsse für Unternehmen
(24/02) Chemieunternehmen brauchen einen besseren Zugang zum Schienennetz. Das fordert der Verband der Chemischen Industrie (VCI) und hat dazu die Gleisanschluss-Charta des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen unterzeichnet. Die Gleisanschluss-Charta zielt darauf ab, den Schienengüterverkehr durch bessere Rahmenbedingungen für Gleisanschlüsse und kundennahe Zugangsstellen zu stärken. Um ihn zukunftsfähig zu machen und den Marktanteil der Schiene zu erhöhen, empfiehlt die Charta 97 Maßnahmen. Sie befasst sich auch mit tri- beziehungsweise multimodalen Knotenpunkten und Umschlagterminals, um effiziente Transportsysteme zu ermöglichen.
Die Gleisanschluss-Charta entstand auf Initiative des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen. Daran beteiligt sind mehr als 50 Verbände und Organisationen aus Industrie, Handel, Logistik, Bau-, Land- und Holzwirtschaft, Recycling und Kommunen. Hier finden Sie Einzelheiten zum Bündnis und die Gleisanschluss-Charta.
Berichtigungen im englischen IMDG Code
(24/01) Am 1. Januar 2024 ist das Amdt. 41-22 des IMDG-Codes verbindlich in Kraft getreten. Es konnte bereits im vergangenen Jahr angewendet werden. Unterdessen hat die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) Korrekturen zu der aktuellen Fassung veröffentlicht. Das 7-seitige PDF-Dokument finden Sie hier.
Eine Übernahme der Korrekturen in die deutsche Fassung ist in nächster Zeit zu erwarten.
1. Januar 2024: Ende für zwei Multilaterale Vereinbarungen
(24/01) Die Multilateralen Vereinbarungen M315 und M316 sind zu Jahresbeginn ausgelaufen. MV erlauben Abweichungen von den Vorschriften des ADR. In diesen konkreten Fällen ging es um
Für die M316 bereitet Belgien mit der M355 bereits eine Nachfolgeregelung vor.
DATENSICHERHEITSUNFALLBLÄTTER KÖNNEN WIR NICHT. DEN REST SCHON!
eska Ingenieurgesellschaft mbH | Neue Große Bergstraße 20 | 22767 Hamburg
040 – 30 68 17 0 | service@eska.eu