Defekte Li-Batterien sicher transportieren

(24/03) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat in Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium die Gefahrgut Regel BAM-GGR 024 veröffentlicht, die ab 1. März 2024 gilt.

Die Regel beschreibt die zusätzlichen Prüfanforderungen für den Transport beschädigter oder defekter Zellen und Batterien der UN-Nummern 3090, 3091, 3480 und 3481. Sie neigen selbst unter normalen Beförderungsbedingungen zu

einer schnellen Zerlegung, gefährlichen Reaktion, Flammbildung, gefährlichen Wärmeentwicklung oder können  giftige, ätzende oder entzündbare Gase oder Dämpfe ausstoßen.  

Diese Regel kann im Rahmen der Multilateralen Vereinbarung M 307 auch für Natriumionenbatterien der UN Nummern 3551 und 3552 angewendet werden. 

 

Auf einen Blick: Änderungen im ADR 2025

(24/03) Die Vorbereitungen für die nächste Aktualisierung des ADR laufen seit Monaten in der UNECE-Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (WP.15) auf Hochtouren. Jetzt liegt eine Übersicht der voraussichtlichen Änderungen für 2025 vor, die fast alle Kapitel des ADR betreffen. Unter anderem wächst die Liste der UN-Nummern in Tabelle A in Kap. 3.2 um zehn neue Einträge, 0514 sowie 3551 bis 3560. Hier finden Sie auf 43 Seiten in englischer Sprache die Übersicht aller derzeit geplanten Änderungen.  

 

Save the Date: Schulungen im "Haus der Technik" 

 (24/02) Auch in diesem und im kommenden Jahr geben die eska-Gefahrstoff-Experten Joachim Boenisch und Christoph Henke bei Veranstaltungen im "Haus der Technik" in Essen ihr Wissen weiter. Hier sind die Termine auf einen Blick. Die Links führen direkt zu Haus der Technik, wo Sie alle Detail-Infos und Anmelde-Möglichkeiten finden. 

  

Fachkunde Sicherheitsdatenblatt

12.03.2024 - 14.03.2024

20.08.2024 – 22.08.2024 (in Hamburg!)

08.10.2024 - 10.10.2024

08.03.2025  - 20.03.2025 

07.10.2025  - 09.10.2025 

 

Gefährdungsbeurteilungen Gefahrstoffe

12.03.2024 - 14.03.2024

08.10.2024 - 10.10.2024

 

Auffrischung Sicherheitsdatenblätter

28.11.2024 - 29.11.2024

 

VCI fordert mehr Gleisanschlüsse für Unternehmen

(24/02) Chemieunternehmen brauchen einen besseren Zugang zum Schienennetz. Das fordert der Verband der Chemischen Industrie (VCI) und hat dazu die Gleisanschluss-Charta des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen unterzeichnet. Die Gleisanschluss-Charta zielt darauf ab, den Schienengüterverkehr durch bessere Rahmenbedingungen für Gleisanschlüsse und kundennahe Zugangsstellen zu stärken. Um ihn zukunftsfähig zu machen und den Marktanteil der Schiene zu erhöhen, empfiehlt die Charta 97 Maßnahmen. Sie befasst sich auch mit tri- beziehungsweise multimodalen Knotenpunkten und Umschlagterminals, um effiziente Transportsysteme zu ermöglichen.

 

Die Gleisanschluss-Charta entstand auf Initiative des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen. Daran beteiligt sind mehr als 50 Verbände und Organisationen aus Industrie, Handel, Logistik, Bau-, Land- und Holzwirtschaft, Recycling und Kommunen. Hier finden Sie Einzelheiten zum Bündnis und die Gleisanschluss-Charta.

 

Berichtigungen im englischen IMDG Code

(24/01) Am 1. Januar 2024 ist das Amdt. 41-22 des IMDG-Codes verbindlich in Kraft getreten. Es konnte bereits im vergangenen Jahr angewendet werden. Unterdessen hat die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) Korrekturen zu der aktuellen Fassung veröffentlicht. Das 7-seitige PDF-Dokument finden Sie hier.

 

Eine Übernahme der Korrekturen in die deutsche Fassung ist in nächster Zeit zu erwarten.

 

 1. Januar 2024: Ende für zwei Multilaterale Vereinbarungen

(24/01) Die Multilateralen Vereinbarungen M315 und M316 sind zu Jahresbeginn ausgelaufen. MV erlauben Abweichungen von den Vorschriften des ADR. In diesen konkreten Fällen ging es um 

  • Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist (M315) sowie
  • Betriebsdruck von Flaschen aus Verbundwerkstoffen, die für die Beförderung von Wasserstoff (UN 1049) vorgesehen sind (M316)

Für die M316 bereitet Belgien mit der M355 bereits eine Nachfolgeregelung vor. 

 

IATA-DGR 2024: Vorschau in deutscher Sprache

(23/12) Zum 1. Januar 2024 tritt die 65. Ausgabe der IATA-Gefahrgutvorschriften (IATA-DGR 2024) ohne Übergangsfrist in Kraft. Dazu hat die Internationale Luftfahrtorganisation IATA jetzt auf zwei Seiten eine Übersicht der wichtigsten Änderungen veröffentlicht. Sie betreffen u.a. Verpackungsanweisungen und die Abweichungen der Staaten und der Luftverkehrsgesellschaften. Neu ist in eine Vorschau auf die Änderungen zum 1. Januar 2025 im Anhang H. 

 

Um die Übersicht herunterzuladen, müssen Nutzer ihre E-Mail-Adresse eingeben: Die „Significant Changes and Amendments in the 65th Edition (2024)“ finden Sie in mehreren Sprachen auf der IATA-Webseite im rotumrandeten Kasten „STAY UP-TO-DATE“.

 

IMDG Code 2024: Versicherer aktualisieren Leitlinien

(23/11) Die Versicherungsgesellschaften haben zur Unterstützung aller Akteure in den Lieferketten nach IMDG Code Leitlinien unter dem Titel "Book it right and pack it tight" entwickelt. Weil zum 1. Januar 2024 das Amendment (Amdt.) 41-22 zum IMDG-Code verbindlich in Kraft tritt, haben UK Mutual P&I und TT Club diese Leitlinien jetzt an die aktuellen Vorgaben angepasst.  

 

Empfehlungen zur Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe

(23/11) Die Empfehlungen zu Gefahrstoffen (EmpfGS) 409 "Nutzung von REACH-Informationen für den Arbeitsschutz" lösen die gleichnamige Bekanntmachung BekGS 409 ab. Die EmpfGS 409 unterstützt Arbeitgeber dabei, Informationen, die sich aus der REACH-Verordnung ergeben, für die Gefährdungsbeurteilung zu nutzen. Anhand der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe werden die Schnittstellen von REACH- und Arbeitsschutz beleuchtet. 

 

RSEB 2023 veröffentlicht

(23/10) Die RSEB in der aktuellen Fassung wurden jetzt im Verkehrsblatt, Sonderdruck B 2207, veröffentlicht. Die RSEB sind die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen. Sie werden vom Bundesverkehrsministerium gemeinsam mit den Landesbehörden erarbeitet und sollen als Verwaltungsvorschriften sicherstellen, dass Gefahrgutvorschriften für die Binnenverkehrsträger deutschlandweit einheitlich umgesetzt werden. 

  

Neu: TRGS zu organischen Peroxiden

(23/09) Die neue Technische Regel für Gefahrstoffe 741 "Organische Peroxide" wurde jetzt auf der BAuA-Website veröffentlicht. Diese TRGS  erläutert Anforderungen aus der Gefahrstoffverordnung. Dabei geht es speziell um den Anhang III Nummer 2. Dazu gehören Regelungen zu Schutzabständen. Sie sollen spätestens bis August 2028 anhand neuer Formeln berechnet werden. Eine schnellere Umsetzung ist erforderlich, wenn die Gefährdungsbeurteilung zeigt, das dies nötig ist. 

Gesundheitliche Gefährdungen durch organischen Peroxide müssen weiterhin  gesondert betrachtet werden. Sie werden in der TRGS 741 nicht behandelt.

Die neue TRGS 741 entstand aus der DGUV Vorschrift 13 "Organische Peroxide" des Fachbereichs "Rohstoffe und Chemische Industrie" der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). 

 

Neue GGVSEB veröffentlicht

(23/08) Die Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2023 I Nr. 227). 

Die GGVSEB regelt die innerstaatliche, grenzüberschreitende und innergemeinschaftliche Beförderung gefährlicher Güter. Änderungen in den internationalen Rechtsnormen ADR, RID und ADN machen immer wieder eine Aktualisierung der GGVSEB erforderlich. 

Die 53-seitige Verordnung finden Sie hier.

  

Schädlinge in Containern: Leitlinien zur Inspektion ergänzt

(23/07)  Schädlinge in oder auf Containern sorgen immer häufiger für Probleme. Deshalb haben mehrere Verbände jetzt in ihre Leitlinien für die Inspektion von Seecontainern auch die Schädlingskontamination aufgenommen. 

Hier finden Sie die „Unified Container Inspection and Repair Criteria“ (UCIRC). Die Leitlinien wurden vom Bureau International des Containers (BIC), der International Chamber of Shipping (ICS) und des World Shipping Council (WSC) gemeinsam entwickelt. 

 

Ergebnisse der Erwerbstätigenbefragung veröffentlicht

(23/07) Alle sechs Jahre befragt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) rund 20.000 Erwerbstätigen in Deutschland zu ihrem Arbeitsplatz sowie zur Beanspruchung und gesundheitlichen Beeinträchtigungen. So werden die aktuellen Arbeitsbedingungen verschiedene Beschäftigtengruppen erfasst und die Veränderungen der Arbeitswelt anhand der verschiedenen Befragungswellen sichtbar gemacht.

Im November 2022 richtete die BAuA eine Tagung aus, um die Ergebnisse zu präsentieren. Jetzt wurden die Tagungsinhalte in einem Bericht veröffentlicht. Hier finden Sie den Tagungsband im PDF-Format.

Aktuell laufen die Vorbereitungen für Erwerbstätigenbefragung 2024, die bereits die achte Welle der Befragung sein wird.  

 

Zentrales Register für Vergiftungen geplant

(23/07) Beim Bundesamt für Risikobewertung (BfR) sollen künftig alle Informationen über Vergiftungen in Deutschland zentral erfasst und ausgewertet werden. Dazu müsste das Chemikaliengesetz geändert werden. Ein Entwurf für diese Änderung hat die Bundesregierung vorgelegt (Drucksache 20/6952).  

 Dazu sollen die Giftinformationszentren der Länder (GIZ) die Daten zu allen eingehenden Anfragen zu Vergiftungen systematisch erfassen und an das BfR weiterleiten. Dieses führt die Daten mit weiteren Mitteilungen von Ärztinnen und Ärzten und Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung in einem Vergiftungsregister zusammen.

Ziel ist eine systematische Auswertung der Fälle, um

  • einen besseren Überblick über das Vergiftungsgeschehen in Deutschland zu erhalten,
  • Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen,
  • erforderliche regulatorische Maßnahmen einzuleiten und
  • den Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen zu prüfen.

Zudem sollen verschiedene Melde- und Informationspflichten der Bundesrepublik Deutschland besser erfüllt

werden können. Die systematische Datenerfassung im Vergiftungsregister stellt sicher, dass bestimmte Pflichten nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 oder der Verordnung (EU) 528/2012 überhaupt erfüllt werden können. 

 

AGS aktualisiert Technische Regeln für Gefahrstoffe

(23/06) Während seiner letzten Sitzung im Mai 2023 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) u.a. folgende Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) neu gefasst:

  • Bekanntmachung zu Gefahrstoffen (BekGS) 409 als Empfehlung 409  "Nutzung von REACH-Informationen für den Arbeitsschutz"
  • TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition"
  • TRGS 529 "Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas"

Geändert und ergänzt wurden die 

  • TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
  • TRGS 903 "Biologische Grenzwerte"

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) prüft derzeit die Texte und veröffentlicht diese TRGS ab August 2023. 

 

Schriftliche Weisungen für Slowenien aktualisiert

(23/06) Kürzlich hat Slowenien seine Schriftlichen Weisungen auf den neuesten Stand gebracht. Das Dokument im PDF-Format finden Sie  hier.

Insgesamt stehen auf der Website der UNECE 27 Übersetzungen der Schriftlichen Weisungen bereit.

 

Präsenzpflicht jetzt auch für Modul A

(23/06) Das Luftfahrtbundesamt (LBA) hat die Möglichkeit zur Online-Schulung reduziert: Gefahrgut-Grundschulungen im Luftverkehr dürfen für das Modul (A) jetzt nur als Präsenzschulung   genehmigt werden. Mit einer Kommentierung / Auslegung zu NFL 2022-2-713 (Revision 2, 16.05.2023) hat das LBA die Möglichkeit gestrichen, das Personal von Versendern im Rahmen des Competency-based Training and Assessment (CBTA) auch Online zu schulen. Damit gilt hier wie für die Gefahrgut-Grundschulung der Module (C), (F), (G) und (H) die Präsenzpflicht.

Die Kommentierung / Auslegungen zu NfL 2022-2-713 finden Sie hier.

  

Leitfaden "EMAS und Biodiversität" aktualisiert

(23/05) Dass die biologische Vielfalt unsere Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen sichert, erkennen auch immer mehr Akteure der Wirtschaft. Damit wird neben dem Klimaschutz auch der Schutz der biologischen Vielfalt zu einem immer wichtigeren Handlungsfeld im betrieblichen Umweltschutz. 

Unternehmen erfahren im aktualisierten Leitfaden „EMAS und Biodiversität“, warum sie sich mit biologischer Vielfalt befassen sollten: Neue und geplante Gesetze und EU Richtlinien, die steigende Sensibilisierung der Verbraucher:innen, die strengeren Anforderungen von Finanzinstitutionen und /oder Geschäftspartner:innen gehören zu den wichtigen Gründen.

Der Leitfaden erläutert, wie dieses Thema in verschiedenen Unternehmensbereichen umgesetzt werden kann: vom Firmengelände über Einkauf und Gewinnung von Rohstoffen bis hin zu Produktentwicklung, Transport und Logistik. Marketing und Kommunikation gehören dazu, ebenso wie die Einbindung von Interessengruppen.

 

Der Leitfaden steht zum Download auf  Deutsch und  Englisch zur Verfügung.

 

Gefährdungsbeurteilung: Das geht noch besser

(23/05) Nur gut die Hälfte aller Betriebe in Deutschland führt Gefährdungsbeurteilungen durch. Das geht aus der aktuellen Zusammenstellung  Arbeitswelt im Wandel 2023 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hervor.

Nur knapp die Hälfte dieser Betriebe (46 %) sieht bei der Gefährdungsbeurteilung Notwendigkeiten für Verbesserungen feststellt. Wird aber Verbesserungspotenzial erkannt, ergreifen diese Betriebe fast immer (95 %) auch

entsprechende Maßnahmen. Im Anschluss organisiert allerdings nur gut die Hälfte dieser aktiven Betriebe eine Erfolgskontrolle. 

Die Gefährdungsbeurteilungen erstrecken sich überwiegend auf technische, räumliche, physikalische und stoffliche Aspekte. Danach folgen Arbeitsabläufe und Arbeitsverfahren. Fragen der Arbeitszeitgestaltung sowie soziale Beziehungen am Arbeitsplatz werden deutlich seltener berücksichtigt.

 

Chemiehandel bleibt optimistisch

(23/05) Der deutsche Chemiehandel hat in den Krisen der letzten Monate erheblich dazu beigetragen, dass deutsche Kunden weiter produzieren konnten und kritische Infrastrukturen funktionierten. In das laufende Jahr blicken die Geschäftsführer trotz weiterer Unsicherheiten optimistisch. In einer aktuellen Umfrage des Verbandes Chemiehandel (VCH) sieht sich die Branche vor einigen Herausforderungen.

Die Probleme in den Lieferketten und hohe Energiepreise belasteten im letzten Jahr Produzenten in der chemischen Industrie. Sie mussten einzelne, wichtige Produktionsbereiche schließen. Daher fehlen inzwischen zentrale Produkte, die nun importiert werden. Diese Entwicklung führte dazu. dass Deutschland im Oktober 2022 zum ersten Mal in der Nachkriegsgeschichte zum Nettoimporteur von Chemie wird.

Insgesamt planen die Unternehmen für 2023 auf dem Niveau von 2022. Einige Unternehmen haben Neubauprojekte (Abfüllanlagen) bzw. Modernisierungen (Läger) geplant, wodurch der Wert insgesamt ansteigt. Anlässlich des bevorstehenden Jahrespressekonferenz definiert VCH-Geschäftsführer Christian Westphal drei Herausforderungen, vor denen die Branche steht: „Es geht für unsere Unternehmen jetzt darum, die Lieferketten zu sichern, Klimaneutralität erreichen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.“

Dafür brauche der Chemiehandel stärkeren Rückhalt in der Politik. „In letzter Zeit erleben wir, dass sich die Standortbedingungen für den Chemiehandel in Deutschland und Europa verschlechtern, erklärt Westphal. Er verweist angesichts immer neuer Regulierungen aus Berlin und Brüssel auf den erhöhten Aufwand für rechtskonformes Handeln. Rechtsetzungsverfahren würden immer häufiger ohne Beteiligung der betroffenen Wirtschaft „durchgedrückt“, heißt es in der Branche.

 

Echa informiert über neue Gefahrklassen

(23/05) Am 20. April 2023 sind aktualisierte Klassifizierungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsregulierung für die neuen Gefahrenklassen ED, PBT und vPvB, PMT und vPvM in Kraft getreten. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA stellt auf ihrer Website Informationen, u.a. zu den Übergangsfristen, bereit.

 

Die Klassen sind: 

  • endokrine Disruptoren, in zwei Kategorien: bekannte oder vermeintliche endokrine Disruptoren (Kategorie 1) und Stoffe, die in dem Verdacht stehen, endokrine Disruptoren zu sein (Kategorie 2);
  • persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT); sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB);
  • persistent, mobil und toxisch (PMT); sehr persistent und sehr mobil (vPvM).

Anhang I bis III und Anhang IV der CLP-Verordnung werden dazu geändert.

Hier finden sie die die Informationen der ECHA.

 

 

 

REACH-Dossiers überprüfen

(23/04) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ihre Empfehlungen für Registranten aktualisiert. Damit soll der Registrierungsprozess verbessert werden. Unternehmen soll es leichter fallen, die REACH-Anforderungen einzuhalten und so dafür zu sorgen, dass Chemikalien sicher verwendet werden. 

Unternehmen sind dazu aufgefordert, anhand der Empfehlungen zu überprüfen, ob ihre Dossiers rechtskonform sind.

 

Hier finden sie die Empfehlungen für Registranten.

 

Neue Gefahrstoffverordnung in Sicht

(23/04) Am 1. Juli 2023 soll die Gefahrstoffverordnung in neuer Fassung in Kraft treten. Dazu liegt ein Referentenentwurf vor, der Änderungsvorschläge aus über 30 Stellungnahmen sowie aus den Anhörungen der Verbände und Behörden berücksichtigt.

Mit der Änderung sollen Regelungen zu Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B risikobasiert ausgestaltet werden. Damit das statistische Risiko, im Laufe des Lebens eine arbeitsbedingte Krebserkrankung zu erleiden, wird hier erstmals objektiv beschrieben.

Dazu dienen zwei risikobasierte Werte: 

  • die Akzeptanzkonzentration (AK), bei deren Unterschreitung von einem geringen Risiko auszugehen ist im Laufe des Lebens an Krebs zu erkranken,
  • die Toleranzkonzentration (TK), bei deren Überschreitung von einem hohen Risiko (4:1 000) auszugehen ist. 

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) soll die Akzeptanzkonzentration auf ein Akzeptanzrisiko von 4:100 000 stoffspezifisch festlegen. Die Ausgestaltung der stoffspezifisch abgeleiteten Akzeptanzkonzentration auf das Niveau von 4: 100 000 soll in diesem Zusammenhang hinsichtlich der betrieblichen Auswirkungen konkretisiert werden. Für Stoffe, für die nach dem Stand der Technik dieses Ziel nicht erreicht werden kann, sind die vom Ausschuss für Gefahrstoffe stoffspezifisch festgelegten Maßnahmen einzuhalten. 

 

Erleichterung für den Transport gebrauchter Gegenstände

(23/03) Von Deutschland initiiert, inzwischen von den Niederlanden gezeichnet: Die Multilaterale Vereinbarung M350 erleichtert die Beförderung gebrauchter Gegenstände, Maschinen und Apparate zu Reparatur, Inspektion, Wartung, Beseitigung oder Wiederverwertung. Sie betrifft konkret die UN-Nummern 3363, 3537, 3538, 3539, 3540, 3541, 3542, 3543, 3544, 3545, 3546, 3547 oder 3548. 

Wenn bei diesen Transporten der Inhalt so sicher verpackt ist, dass unter normalen Beförderungsbedingungen kein Gefahrgut freigesetzt werden kann, müssen die Vorgaben des ADR nicht beachtet werden. 

Die Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2024.

 

 

Kein Gefahrgutbeauftragter? Sondervereinbarung zum RID

(23/03) Mit der Multilateralen Sondervereinbarung RID 1/2023 hat das Vereinigte Königreich eine Freistellung von der Ernennung eines Gefahrgutbeauftragten für Absender gemäß 1.8.3.2 c) RID angestoßen. Italien hat sich inzwischen angeschlossen.  

Die Sondervereinbarung sieht vor, dass die Freistellung von der Ernennung eines Gefahrgutbeauftragten auch für Unternehmen gilt, die im Schienenverkehr nur gelegentlich gefährliche Güter innerstaatlich versenden. Voraussetzung ist, dass von diesen Beförderungen nur eine sehr geringe Gefahr oder Umweltbelastung ausgeht. 

Die Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2024.

 

IHK ermahnt zur rechtzeitigen GB-Prüfung

(23/02) Gefahrgutbeauftragte, die bei ihrer zuständigen Landesbehörden um eine Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung ihres Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte bitten, haben schlechte Karten. Darauf weist die IHK Schwaben in ihrem aktuellen Gefahrgut-Newsletter hin. Ein Argument: Die GbV enthält keine Regelung zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.

Wer - aus welchen Gründen auch immer - die rechtzeitige Teilnahme an der erforderlichen Verlängerungsprüfung versäumt oder die Prüfung bis zum diesem Termin nicht bestanden hat, muss zunächst eine neue Grundschulung für die benötigten Verkehrsträger besuchen. Erst danach und mit erfolgreicher Grundprüfung stellen die Kammern einen neuen Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte aus. 

 

Auf einen Blick: Verpackungs-Regeln für 25 Länder

(23/02) Seit 2018 gilt die EU-Verpackungsrichtlinie, doch immer noch existieren viele nationale Ausnahmen. Das belastet Unternehmen, die Verpackungen auf dem EU-Binnenmarkt und europäischen Drittstaaten in Verkehr bringen. 

In Dänemark etwa wird eine Sonderverbrauchssteuer auf bestimmte Verpackungen erhoben, in Spanien ist der Grüne Punkt obligatorisch auf die Verpackungen zu drucken, in der Türkei müssen Hersteller bestimmte Anteile recycelter Materialien einsetzen: All diese und weiter Details hat die DIHK in ihrer frisch aktualisierten Übersicht "Umgang mit Verpackungen in Europa" zusammengestellt. 

Auf 51 Seiten erfahren die Leser für aktuell 25 europäische Länder, wer den verpackungsrechtlichen Bestimmungen unterliegt, welche Verpackungen in den Anwendungsbereich fallen oder welche Kennzeichnungspflichten und Sonderregelungen bestehen.

Um die EU-weit unterschiedlichen Regelungen zu harmonisieren, hat die Europäische Kommission am 30. November 2022 einen Vorschlag für eine neue Verpackungsverordnung veröffentlicht. Nun muss dieser vom Europäischen Parlament und vom Rat beraten werden. Bis die Regelungen beschlossen und in Kraft treten werden, kann jedoch mehr als ein Jahr vergehen. Und auch innerhalb der Länder werden sich Sachverhalte immer wieder ändern.

 

Die Publikation mit Stand Anfang 2023 finden Sie hier.

 

DIHK aktualisiert Fragenkatalog für Gb-Prüfung

(23/02) Der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK) hat Fragenkatalog für die Prüfung der Gefahrgutbeauftragten (Gb) aktualisiert und an den Vorschriftenstand 2023 angepasst. Der Katalog enthält über 1.200 Fragen, die den Prüfungsmodulen „nationale Rechtsvorschriften“, „verkehrsträgerübergreifender Teil“, „Straße“, „Eisenbahn“, „Binnenschifffahrt“ und „See“ zugeordnet sind. 

 

Die komplette PDF-Datei finden Sie hier.

 

Merkblatt zur Gefahrstoff-Lagerung aktualisiert

(23/01) Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie (BG RCI) hat ihr Merkblatt M063 – Lagerung von Gefahrstoffen – aktualisiert. Es bezieht sich vor allem auf die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Das Merkblatt beahandelt u.a. Fragen zu Anlieferung, innerbetrieblichem Transport, Grundpflichten bei der Lagerung von Gefahrstoffen, Lagerung in Sicherheitsschränken, Zusammenlagerung.

 

Hier finden Sie das Merkblatt M063.

 

Neue Regelungen für Gefahrgut im Lufttransport

 (23/01) Turnusmäßig ist zum 1. Januar 2023 eine aktuelle Fassung der IATA-DGR in Kraft getreten. Die Dangerous Goods Regulations (DGR) der International Air Transport Association (IATA) liegen damit schon in der 64. Ausgabe vor. Drei Checklisten der IATA helfen, die Änderungen in die Praxis umzusetzen. Hier finden Sie die 

  • Gefahrgut-Kontrollliste für eine nicht radioaktive Sendung
  • Gefahrgut-Kontrollliste für eine radioaktive Sendung
  • Annahme-Kontrollliste für Trockeneis (Kohlendioxid, fest)

in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Russisch zum Download

Einen englischsprachigen Leitfaden zum "Dauerbrenner" Lithiumbatterien finden Sie hier.

 

Vorschriften-Jahrgang 2023 startet

(23/01) Mit dem Jahresbeginn sind die neuen Gefahrgut-Vorschriften für Straße, Schiene, Binnenschiff in Kraft getreten. Dazu wurden  folgende Verordnungen erlassen:

  • 29. ADR-Änderungsverordnung vom 22. November 2022 (BGBl. 2022 II S. 601, Anlageband)
  • 23. RID-Änderungsverordnung vom 3. November 2022 (BGBl. 2022 II S. 555, Anlageband)
  • 9. ADN-Änderungsverordnung vom 14. Dezember 2022 (BGBl. 2022 II S. 690, Anlageband)

Für alle drei Verkehrsträger gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni dieses 2023. Damit diese völkerrechtlichen Regelungen auch in Deutschland rechtlich bindend sind, wird mit der Vierzehnten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen u.a. die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) an die neuen internationalen Regelungen angepasst. Bis dahin gilt eine Duldungsregelung des BMDV (VkBl. 2022, S. 850), die eine Anwendung der neue Vorschriften bereits ermöglicht.

 

 

Stichtag 1. Januar: Neues Format für Sicherheitsdatenblätter

(23/01) Mit der EU-Verordnung 2020/878 haben sich einige Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter (SDB) geändert. „Alte“ SDB durften nur noch bis zum Jahresende 2022 geliefert werden.

 Wer Produkte in Verkehr bringt, ist dafür verantwortlich, dass das Sicherheitsdatenblatt korrekt und vollständig ausgefüllt ist. Bereits seit Januar 2021 können SDB im neuen Format eingesetzt werden – zum Jahresende lief die Übergangsfrist aus, nach der das alte Format noch zulässig war. Darauf hat Bernd Simmchen, Geschäftsführer der Beratungsfirma SimmChem in Berlin, bereits im Oktober bei einem sigma Anwendertreffen von eska hingewiesen.

Hier finden Sie den relevanten Anhang zur Verordnung (EU) 2020/878, der seit Januar 2021 gilt. Die Änderungen sind hervorgehoben. Hier finden Sie die komplette Verordnung.

Eine scheinbar kleine Änderung zeigt große Wirkung: Die Überschriftenstruktur aus dem Anhang B (Aufbau des SDB) muss nun stets angewandt werden. Zwar entsprechen die Hauptüberschriften dem Teil A der Verordnung, der Anforderungen an das SDB festlegt. Doch in der schon in der ersten Unterebene unterscheiden sich die Bezeichnungen zwischen Anhang A  und Anhang B (Aufbau des SDB). „Daraus ergibt sich dass jedes SDB angepasst werden muss“, erklärte Bernd Simmchen und verwies darauf, dass es neben den sprachlichen auch inhaltliche Änderungen gibt.

 

IATA-DGR 2023 liegt vor

(22/12)  Die International Air Transport Association (IATA) hat ihre Ergänzungen und Korrekturen zu den Dangerous Goods Regulations (DGR) für 2023 veröffentlicht. Die neue Fassung der IATA-DGR tritt am 1. Januar ohne Übergangsfrist in Kraft. 

Die gute Nachricht: Das Dokument umfasst in diesem Jahr lediglich 5 Seiten und liegt in fünf Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch) als PDF-Datei vor. 

 

Hier kann das Addendum zur 64. Ausgabe der IATA-DGR 2023 heruntergeladen werden.

 

IMDG-Code 41-22 veröffentlicht

(22/12)  Der IMDG-Code mit dem Stand Amendment 41-22 wurde vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) in deutscher Sprache im Verkehrsblatt veröffentlicht  (VkBl. 2022 S. 829; Beilage: Dokument Nr. B 8185).

Die aktuelle Fassung kann ab 1. Januar 2023 freiwillig angewendet werden, ab 1. Januar 2024 wird sie dann zur Pflicht. 

Rechtsverbindlich wird das Amendment mit einer Änderung der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) für Deutschland eingeführt. 

 

Unfallschwerpunkt Laderampe

(22/12) Unfallversicherer haben analysiert, wann es beim Be- und Entladen von Fahrzeugen immer wieder gefährlich wird. Der Hintergrund: Allein im Jahr 2021 haben sich dabei mehr als 88.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle ereignet, 48 Menschen starben. In über 1.200 Fällen führte der Unfall zu einer Verrentung. 

 

Wo die Gefahren im Detail lauern, zeigen die Analysen der Unfallversicherungsträger. Das sind die häufigsten Unfallhergänge:

  • 18.000 Fälle: Kontrollverlust über einen Gegenstand
  • 11.600 Fälle: Stürzen nach Stolpern oder Ausgleiten
  • 9.600 Fälle: Kontrollverlust über ein Transportmittel
  • 9.000 Fälle: ungeschicktes Gehen, Umknicken oder Ausgleiten
  • 6.600 Fälle: Folge von „unangebrachten oder unkoordinierten Bewegungen“
  • 5.600 Fälle: Absturz einer Person

Meist sind beim Ladevorgang zwei oder mehr Firmen beteiligt, deren Beschäftigte nur temporär zusammenarbeiten. Dabei kommt es immer wieder zu Situationen, bei denen entweder die Fahrer oder das Ladepersonal nicht alle erforderlichen Informationen haben. In einer besseren Zusammenarbeit der Transportbeteiligten sehen die Unfallexpertinnen und -experten der BG Verkehr einen vielversprechenden Ansatz, die Fallzahlen zu reduzieren.

 

 

Leitfaden: Datenaustausch bei Chemikalientransporten

(22/11) Mit dem Warenfluss ist beim Transport von Chemikalien immer auch die Weitergabe von Informationen verbunden. Das sollte im Jahr 2022 eigentlich längst reibungslos digital laufen. Doch Informationen in Lieferketten werden heute noch teilweise auf Papier weitergegeben und an Ladestellen mehrfach erfasst. Und selbst wo Unternehmen digitale Daten nutzten werden, gibt es Reibungsverluste, weil die Beteiligten ihre Datenbanken mit unterschiedlichen Strukturen aufgebaut haben.

Die gemeinsame Nutzung bereits vorhandener Informationen steckt in der chemischen Logistik noch in den Kinderschuhen, kritisiert die European Chemical Transport Association (ECTA) und will das ändern. Ziel der ECTA ist es, eine strukturierte Vorgabe für die Stammdaten von zu entwickeln. Auf diesen Standard der chemischen Industrie könnten dann alle Akteure zugreifen. Während solche Konzepte für die gefährlichen Güter selbst bereits vorliegen, konzentriert sich diese Richtlinie auf die Stammdaten für die Umschließungen, die mit den Chemikalien in Kontakt kommen. Konkret sind das u.a. Container, Tankcontainer und Schüttgut-Fahrzeuge. Nicht berücksichtigt werden Daten zu Sensoren, z. B. zur Temperaturmessung, die von den Umschließungen entfernt werden können. 

 

Hier finden Sie den Leitfaden

 

Große Zahl von Produktmeldungen

(22/10) Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat bei seiner 13. Nutzerkonferenz Ende September u.a. einen Überblick über die  Produktinformationen nach Art. 45 CLP-Verordnung gegeben. Diese Informationen werden seit 1. Januar 2021 mit dem Poison-Centres-Notification-Format (PCN-Format)  übermittelt.

Die Meldung mit dem PCN-Format betrifft  Produkte, die durch ihre gesundheitliche oder physikalische Einstufung nach CLP-Verordnung mitteilungspflichtig sind. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist die für Deutschland zuständige Stelle für die Entgegennahme und Bearbeitung von Produktmitteilungen für die medizinische Notfallberatung in den Giftinformationszentren der Länder (GIZ). 

Vom Januar bis August 2022 kamen beim BfR 312.000 PCN-Dossiers über die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) an - das sind 40.000 pro Monat bzw. 2.000 pro Arbeitstag. In der gesamten Zeit von April 2021 bis August 2022 gingen 3.100.000 Produktmeldungen auf Basis von 1.000.000 gemeldeten Dossiers ein.

Die meisten Meldungen - 85 Prozent - laufen bei der ECHA direkt ins System, zehn Prozent kommen über Iuclid offline und fünf Prozent über Iuclid online. Interessant für die anmeldenden Unternehmen: Bis April 2023 sind keine Formatänderungen für die Meldung geplant.

Wenn Produkte vom Markt genommen werden, bleiben die Produktmeldungen bei den Giftnotrufzentralen erhalten.

 

Grenzwerte am Arbeitsplatz auf einen Blick

(22/09)  Die „Grenzwertliste 2022“ enthält chemische, biologische und physikalische Grenzwerte für Arbeitsplätze.

Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) liefert mit der Zusammenstellung ein einfaches Hilfsmittel, um Belastungen am Arbeitslatz im Sinne der EU-Richtlinie 89/391/EWG und des Arbeitsschutzgesetzes zu bewerten.

Aufgenommen sind Grenzwerte, die im staatlichen Vorschriften- und Regelwerk niedergelegt sind. Existieren für bestimmte Einwirkungen lediglich Angaben in Normen bzw. als arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse oder Veröffentlichungen ausländischer Institutionen, so sind diese mit einer entsprechenden Bemerkung zitiert, um den Leserinnen und Lesern eine Orientierung zu geben. Die Grenzwerteliste enthält in einer Tabelle:

  • Gefahrstoffgrenzwerte – Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) und Biologischer Grenzwert (BGW) – aus der TRGS 900 und 903
  •  Einstufungen der TRGS 905
  • Grenzwerte und Beurteilungswerte für Innenräume, Lärm, Vibration, thermische Belastungen, Strahlung, Elektrizität, biomechanische Belastungen und Hinweise zu biologischen Einwirkungen.

Vor allem Klein- und Mittelbetriebe, die relevanten Informationen über AGW oft mühsam zusammentragen, finden hier die wichtigen Informationen.

    

Neue DGUV-Info zum Erhalt von Beschäftigungsfähigkeit

(22/09) Die Babyboomer gehen in den Ruhestand und parallel schrumpft der Anteil der Menschen im Alter zwischen 20 und 67 Jahren. Damit macht sich der Mangel an Fachkräften in Deutschland inzwischen in vielen Branchen bemerkbar. Dieses Problem wird sich in den kommenden Jahren noch verschärfen.

Die neue DGUV-Information 206-032 zeigt, mit welchen Leistungen die gesetzliche Unfallversicherung Betriebe unterstützt, um die Beschäftigungsfähigkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten. Sie finden hier u.a. einen Überblick über Präventionsleistungen. Ansatz dieser DGUV-Information ist es, die Kriterien, mit dem Sie Beschäftigungsfähigkeit im Unternehmen fördern können, kurz und prägnant darzustellen.

 

Hier können Sie die DGUV-I 206-032 herunterladen. 

 

49 CFR weiter harmonisiert 

(22/08) Die US-amerikanische Gefahrgutvorschrift 49 CFR wurde mit der Final Rule HM-215P weiter an internationale Standards sowie die kanadischen Gefahrgutvorschriften angeglichen. Änderungen u.a. zu Versandbezeichnungen, Verpackungsgruppen, Sondervorschriften sollen internationale Transporte erleichtern, z.B.  von Impfstoffen und medizinischem Material sowie von Lithiumbatterien. Die Änderungen sind am 25. August 2022 in Kraft getreten.

 

eska Ratgeber Lagern aktualisiert: Ihr Tor zum sicheren Lager

(22/07)  In letzter Zeit zeigte sich, wie anfällig globale Lieferketten sein können. Deshalb zeigt sich eine Trendwende: Unternehmen lagern wieder mehr als zuvor – und das auf rund 330 Millionen Quadratmetern allein in Deutschland. Bei Schrauben, Kotflügeln und Stoßstangen ist die Lagerhaltung hauptsächlich eine Frage der Fläche und damit der Lagergröße. Kommen jedoch Farben, Verdünner oder Kleber ins Spiel, müssen zahlreiche Vorschriften eingehalten werden.

Der Ratgeber Lagern hilft, dabei rechtskonform vorzugehen. Er ist aus der täglichen Arbeit sowohl bei der Projektierung von Gefahrstofflagern als auch bei der praktischen Unterweisung der im Lager Beschäftigten entstanden. Schwerpunkt der aktuellen 2. Auflage ist die praxisnahe Umsetzung der TRGS 510 – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, die 2021 aktualisiert wurde.

Neben der einfachen Zuordnung der Lagerklasse (LGK) enthält der Ratgeber für jede Lagerklasse eine Karte mit typischen Vertretern der LGK, einem eindeutigen Piktogramm sowie Gefahrstoff- und Gefahrgutinformationen. Diese Karten stellen wir Käufern des Ratgebers als Bonusmaterial im PDF-Format zum Download bereit. Sie können die Karten individuell anpassen und in Ihr Qualitätsmanagementsystem einfach integrieren. Eine detaillierte Checkliste, Unterweisungsfolien und Links ergänzen das Bonusmaterial.

 

Hier finden Sie weitere Informationen zum eska Ratgeber Lagern.

 

TRGS 505 und 910 geändert 

(22/07) Mit einer Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl 2022, S. 512) hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zwei Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geändert:

  • In der TRGS 505 „Blei” wurden im Abschnitt 3.1 die Absätze 2 und 3 neu gefasst, in denen es um Grenzwerte geht.
  • In der  Änderung und Ergänzung der TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ wurde u.a. in Anlage 1 Tabelle 1 „Liste der stoffspezifischen Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen“ ein Stoffeintrag neu formuliert.

Hier finden Sie die aktuellen Fassungen der TRGS 505 und TRGS 910.

  

Luftverkehr: Formulare für Sonderbestimmungen aktualisiert 

(22/06) Für bestimmte Transporte von Batterien im Luftverkehr gelten Sonderbestimmungen. Die dazu erforderlichen Anträge hat das Luftfahrtbundesamt jetzt aktualisiert und auf seiner Website zum  Download bereitgestellt. 

 

 

Schweiz: Sprachanforderungen für Chemikalienetiketten geändert

(22/06) Der Schweizer Bundesrat hat entschieden, dass Chemikalien in der Schweiz in mindestens einer Amtssprache des Orts gekennzeichnet werden müssen, an dem sie abgegeben werden. Daher müssen z. B. für Verkäufe in den Tessin die Etiketten auch auf Italienisch abgefasst sein.

Die Regelung gilt seit 1. Mai 2022 durch entsprechende Änderungen der Chemikalienverordnung (ChemV SR 813.11), der Biozidprodukteverordnung (VBP SR 813.12) und der Chemikalien-Risikoreduktionsverordnung (ChemRRV SR 814.81).

Gemäß Art. 93c Abs. 1 der Chemikalienverordnung dürfen Stoffe und Zubereitungen jedoch noch bis zum 31. Dezember 2025 mit der bisherigen zweisprachigen Kennzeichnung an Dritte abgegeben werden.

 

Hier finden Sie die  Änderungen.

 

Für Kinder in der Ukraine: gefüllte Rucksäcke für die Jüngsten

 (22/06) In einer Spendenaktion hat das Team der eska Ingenieurgesellschaft 50 prall gefüllte Rucksäcke für vom Krieg betroffene Kinder in der Ukraine auf den Weg gebracht. Der Hamburger Werbemittelspezialist Present Perfect spendete die wasserfesten Rucksäcke. So blieb vom eingeplanten Budget mehr für den Inhalt übrig: nützliche Gebrauchsgegenstände, Malutensilien und Spielsachen. Das eska-Team packte 15 Versandkartons und der Hamburger Hilfsverein Hanseatic Help übernahmen mit finanzieller Unterstützung der Hamburger Familie Geweke den Transport und die Verteilung vor Ort.

 "Mit unserer Initiative werden wir den Krieg gegen die ukrainische Zivilbevölkerung nicht beenden. Aber wir können den besonders hart Betroffenen, nämlich den Kindern, ein materielles Zeichen senden, dass sie nicht allein sind und dass uns deren Schicksal berührt", sagt Dipl.-Ing. Joachim Boenisch, geschäftsführender Gesellschafter der eska Ingenieurgesellschaft mbH.

 Bei der Spendenübergabe an Hanseatic Help im Mai dieses Jahres wies Boenisch darauf hin, dass ein durch Krieg verursachtes menschliches Leid niemanden kaltlassen könne. Mit Unterstützung von Hanseatic Help hätten auch Unternehmen und Privatpersonen mit begrenztem Spenden- und Zeitbudget die Möglichkeit, zur Linderung der Kriegsfolgen etwas beizutragen.

 

Jetzt helfen: www.hanseatic-help.org

 

CLP-Verordnung geändert

 (22/05) Am 23. Mai 2022 ist die aktualisierte CLP-Verordnung in Kraft getreten, mit einer Übergangsfrist gilt sie ab 23. November (Delegierte Verordnung (EU) 2022/692). Die Europäische Kommission hat die Verordnung erneut an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt angepasst. Die EU-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.

Stoffeinträge der Tabelle 3 in Teil 3 wurden aktualisiert und geändert. 39 Stoffeinträge wurden hinzugefügt und Einträge zu 17 Stoffen wurden neu gefasst. Der Eintrag zur Index-Nummer 615-007-00-X wurde gestrichen.

 

Umfangreiche Änderungen an ASR zu Flucht- und Rettungswegen

 (22/04) Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) hat Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zum gesamten Themenkomplex Flucht- und Rettungswege überarbeitet und an den Stand der Technik angepasst. Das betrifft vor u.a. die ASR A2.3 ASR A1.5 und  ASR A1.8 "Fluchtwege und Notausgänge".  Daraus ergaben sich weitergehende Anpassungen in anderen ASR und die Aufhebung der ASR A3.4/7.

Jetzt wurden die Änderungen bekanntgemacht. Um Anwendern den Überblick über die Änderungen zu erleichtern, stehen die Texte sämtlicher ASR mit gelb markierten Änderungen auf der Homepage der BAuA bereit. Für die Neufassungen der ASR A1.5, ASR A1.8 und ASR A2.3 wurden Synopsen mit tabellarischer Gegenüberstellung der neuen zur bisherigen Fassung erstellt. 

 

Auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)  finden Sie die Bekanntmachung und die Texte der ASR.

 

Verordnung schafft mehr Klarheit für REACH-Registranten

 (22/04) Unternehmen, die Stoffe in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr herstellen oder einführen, müssen dafür bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA ein Registrierungsdossier einreichen. Mit der Verordnung (EU) 2022/477  erhalten die Verantwortlichen jetzt präzisere Informationen, welche Angaben dabei erforderlich sind. 

Die neue Verordnung ändert die Anhänge VI bis X der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006).  

 

Beschäftigte besser vor reproduktionstoxischen Stoffen schützen

(22/04) Reproduktionstoxische Stoffe können sich schädlich auf die Sexualfunktion und Fruchtbarkeit bei erwachsenen Männern und Frauen sowie auf die Entwicklung der Kinder auswirken. Weil sie - wie Karzinogene oder Mutagene - die Gesundheit von Beschäftigten schwerwiegend und unumkehrbar beeinträchtigen können, sollen sie Rahmen der Richtlinie 2004/37/EG geregelt werden. Damit soll u.a. EU-weit ein vergleichbares Schutzniveau geschaffen werden.

Um das zu erreichen, wurde die sogenannte "Krebs-Richtlinie" (Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit) mit der

Richtlinie (EU) 2022/431 geändert (ABl. 2022 L 88 S. 1).

  

Erhöhte Anforderungen für Produkte mit Diisocyanat

 (22/03) Seit dem 24.02.2022 dürfen bestimmte diisocyanatehaltige Produkte nur noch mit folgender Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden: "Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen.”

Lieferanten müssen also Abnehmer über diese Schulungspflicht informieren und Schulungsmaterialien und Schulungen in seiner Amtssprache zur Verfügung stellen. Die Regelung gilt für diisocyanatehaltige Produkte mit einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent oder mehr, die industriell oder gewerblich verwendet werden.

 

Kennzeichnung von Aerosolen in UK

 (22/03) Eine der vielen Folgen des Brexit ist eine neue britische Produktkennzeichnung: die UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assessed) für Erzeugnisse (i.d.R. nicht für chemische Produkte). Auf Waren, die in Großbritannien (England, Wales und Schottland) auf den Markt gebracht werden, ersetzt sie die CE-Kennzeichnung. 

Eine Ausnahme bilden die Aerosole: Auf allen Produkten, die in der EU das umgekehrte "Epsilon" tragen, muss in UK das UKCA-Zeichen auf dem Etikett aufgebracht werden. Beide Symbole können gleichzeitig angebracht werden.

 

eska Lager Check: stets aktuell und intuitiv zu bedienen

(22/01) Nicht alle Gefahrstoffe dürfen unter einem Dach zusammengelagert werden. Doch wer darf mit wem? Und wer sollte besser draußen bleiben? Der Gesetzgeber hat’s geregelt. Die TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ legt die Spielregeln in einem Zusammenlagerungskonzept fest. Im letzten Jahr wurde die TRGS 510 in komplett überarbeiteter Fassung veröffentlicht: Sie hat eine neue Struktur bekommen und auch inhaltlich hat sich einiges getan. 

Alle Neuerungen sind nun auch in der App eska Lager Check berücksichtigt. Und bei dieser Gelegenheit haben die Entwickler die Anwendung gleich noch übersichtlicher gestaltet. Das Programm ist intuitiv zu bedienen: Lagerklassen eingeben und sofort erscheint das Ergebnis mit einem kurzen Kommentar. Hier bekommt das Lagerklassen-Konzept der TRGS 510 ein praxistaugliches Gesicht. Anwender erfahren sofort, ob für ihre Gefahrstoffe eine Zusammenlagerung verboten, erlaubt oder eingeschränkt erlaubt ist. Das schafft Sicherheit im Arbeitsalltag.

Sie finden eska Lager Check zum kostenlosen Download in den gängigen AppStores.

  

 

Rezertifizierung erfolgreich bestanden

 (21/12) Der Fokus unseres Unternehmens liegt auf der Zufriedenheit unserer Kunden und der hohen Qualität unserer Dienstleistung. Um diesem Qualitätsanspruch gerecht zu werden, lassen wir unser Unternehmen jährlich im Rahmen der ISO-9001 überwachen. Die neuen Zertifikate finden Sie hier.