ERSTELLUNG VON SICHERHEITSDATENBLÄTTERN

Sicherheitsdatenblätter dienen dazu, sicherheits- bezogene Informationen von Gefahrstoffen zu erfassen und weiterzugeben.

Lieferanten sind verpflichtet, Sicherheitsdatenblätter für ihre Produkte zur Verfügung zu stellen. Das gilt bereits mit der ersten Lieferung und später bei allen wesentlichen Änderungen.

Das Format eines Sicherheitsdatenblatts ist im Anhang II der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2015/830 vom 28. Mai 2015, beschrieben.

Der Lieferant ist dazu verpflichtet, ein fachlich richtiges Sicherheitsdatenblatt zu erstellen. Die REACH-Verordnung setzt die Fachkunde dafür voraus.

Des Weiteren ist das Sicherheitsdatenblatt dem Abnehmer in der Amtssprache des Landes, in dem der Gefahrstoff in Verkehr gebracht wird,  zur Verfügung zu stellen. 

Wir lassen Sie mit den Anforderungen nicht allein. Wir helfen Ihnen gerne mit unserer langjährigen Erfahrung bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern. Dabei übernehmen wir für Sie die Neuerstellung, Aktualisierung und Übersetzung von Sicherheitsdatenblättern. Gern überprüfen wir auch, ob Ihre Sicherheitsdatenblätter den aktuellen Vorschriften entsprechen.

 

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

 

Sie wollen Ihre Sicherheitsdatenblätter lieber selbst erstellen? Mit e-SDB und egsidaX haben wir die passende Software für Sie.