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Durch verschiedene Objekte und während deren Bauphasen fällt eine Vielfalt von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auf der Werft an. Um den sicheren Umgang zu gewährleisten, wurde ein Konzept zum Betrieb eines Gefahrstoffmanagementsystems entwickelt.
Mit dem GMS sollen insbesondere die Anforderungen des dritten und vierten Abschnittes der Gefahrstoffverordnung umgesetzt werden. Neben den allgemeinen Forderungen aus der Verordnung (bspw. allen Mitarbeitern die Sicherheitsdatenblätter zugänglich zu machen) werden über die Intranetlösung zentrale Forderungen der neuen Gefahrstoffverordnung erfüllt. Mit der integrierten Intranetlösung wird zugleich praxisnah und kostengünstig das sog. "Einfache Maßnahmenkonzept" (www.baua.de) als Forderung aus der Gefahrstoffverordnung erfüllt werden können. Mit dem Gefahrstoffmanagementsystem (GMS) werden insbesondere die Voraussetzungen für die, von der Gefahrstoffverordnung ergänzend geforderten, betriebs- bzw. tätigkeitsspezifischen Gefährdungsbeurteilungen erfüllt, die in der Regel im Rahmen des innerbetrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystems durchgeführt werden.
Im ersten Projektschritt wurden alle Gefahrstoffe der Werft vor Ort erfasst und die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter bei Lieferanten oder Herstellern angefordert. Hiermit wurde sichergestellt, dass aktuelle Informationen als Basis für den Aufbau eines Gefahrstoffmanagementsystems (GMS) vorlagen.
Aus den Sicherheitsdatenblättern wurden verschiedene Daten, u.a. Inhaltsstoffe, Zusammensetzung und die Einstufung und Kennzeichnung in einer Datenbank erfasst. So ist immer ein schneller Zugriff auf wichtige Daten zu einem Produkt möglich. Aus erfassten Daten wird anschließend das Gefahrstoffverzeichnis generiert.
Soll ein neuer Gefahrstoff eingesetzt werden, so wird im Anforderungs- und Freigabeprozess eine entsprechende Mitteilung (Handelsname und Lieferant) gemacht. Anschließend werden bei dem Lieferanten die aktuellen Sicherheitsdatenblätter angefordert und diese im GMS erfasst. Nach erfolgter Prüfung des Produktes anhand des Sicherheitsdatenblattes erfolgt die Freigabe und Veröffentlichung im Intranet.
Der vorhandene Datenbestand wird bedarfsbezogen, aber durchschnittlich jährlich aktualisiert. Hierzu werden die Lieferanten angeschrieben und aufgefordert, neue aktualisierte Sicherheitsdatenblätter an eska zu liefern. Die neu angeforderten Datenblätter werden mit den Daten im System abgeglichen und aktualisiert.
Integraler Bestandteil des GMS ist die regelmäßige Anpassung des GMS an die relevanten europäischen und nationalen Richtlinien, Gesetze, Vorschriften, Technische Regelwerke (z.B. pflegt eska die EU-Stoffliste (Anhang I), AGW-Daten (TRGS 900), Gefahrgutdaten und die Standardsätze).
Relevante Gesetzesänderungen wie z.B. die neue ATP (Aktualisierung der EU-Stoffliste), Änderungen im ADR und in den Grenzwertlisten werden von eska lieferantenunabhängig integriert, da eska diese Datenbanken selber pflegt und die Angaben der Lieferanten nur auf eska Datenbanken verlinkt werden.
Im zweiten Projektschritt werden zentrale Forderungen der Gefahrstoffverordnung bezüglich des Schutzstufenkonzeptes und insbesondere das sog. "Einfache Maßnahmenkonzept" umgesetzt. Hierzu werden zunächst gemeinsam spezifische Anwendungsgruppen definiert.
Es werden gleichartige Verfahren (Bsp. Reinigen) mit ähnlichen Gefahrstoffeinstufungen (Bsp. Xn) definiert und zusammengefasst. Möchte z.B. ein Mitarbeiter mit dem (grundsätzlich freigegebenen) Gefahrstoff umgehen und setzt das für die Anwendungsguppe definierte Verfahren ein (Bsp. spezifizierte Handschuhe, kein Versprühen, gute Lüftung/Absaugung am Arbeitsplatz usw.), dann darf er ohne weitere Auflagen seine Tätigkeit mit dem Gefahrstoff aufnehmen.
Sollte sich das notwendige Verfahren nicht mit dem in der Anwendungsgruppe beschriebenen Verfahren (Schutzmaßnahmen gemäß Schutzstufenkonzept) decken (Bsp. der Reiniger soll versprüht werden), dann wird eine Einzelumgangserlaubnis, mit neuen geeigneten Maßnahmen (Bsp. Atemschutz, Filtertyp A2P2 tragen) erteilt oder es wird eine neue Anwendungsgruppe erstellt, wenn diese Tätigkeit häufiger ausgeführt werden soll.
Grundlage für die spezifischen Maßnahmen der jeweiligen Anwendungsguppe sind die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung in Bezug auf die Schutzstufen 1 bis 4. Dies erlaubt in der betrieblichen Praxis eine zielgerichtete Charakterisierung der erforderlichen Schutzmaßnahmen auf der Basis der Informationen aus der Kennzeichnung und dem Sicherheitsdatenblatt und der Art der durchgeführten Tätigkeiten. Der Unternehmer und der Anwender vor Ort haben über das GMS direkten und schnellen Zugang zu dem vom Gesetzgeber jeweils erwünschten "Sollzustand" beim Umgang mit den Gefahrstoffen und können bei Einhaltung der dort vorgegebenen Maßnahmen ("Gefährdungsbeurteilung = betriebsbezogener Ist-Stand") im Allgemeinen davon ausgehen, dass das jeweilige Schutzziel erreicht wird.
Parallel zu den Anwendungsguppen wurden auch die entsprechenden Betriebsanweisungen (BA) erstellt. Sie bilden die Grundlage für gefahrstoffspezifische Information und Unterweisung der Beschäftigten.
Um das System aktuell zu halten, werden durch Gespräche mit den Werftarbeitern und regelmäßige Begehungen die Anwendungsgruppen überprüft und neue, evtl. noch nicht gemeldete Gefahrstoffe erfasst oder nicht mehr benötigte Produkte aus dem System entfernt.
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